Beamte oder Beamtenanwärter unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht und kommen in den Genuss eines Zuschusses zur Krankenversicherung durch ihren jeweiligen Dienstherrn. Diese Beihilfe kann optimal mit einer privaten Ergänzungsversicherung kombiniert werden, deckt sie doch im Krankheitsfall zusammen mit der Beihilfe bis…
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